Bei der Gründung eines Unternehmens in der Türkeit müssen die entsprechenden Regeln und Vorschriften befolgt werden:
Online-Versand der Gründungsurkunde und Satzung an MERSIS
Erstellung und notarielle Beurkundung der Unternehmensunterlagen
Beantragung einer vorläufigen Steueridentifikationsnummer
Einzahlung eines Prozentsatzes des Kapitals auf das Konto der Wettbewerbsbehörde
Einzahlung von mindestens 25 Prozent des Startkapitals auf ein Bankkonto und Nachweis darüber
Anmeldung zur Registrierung bei der Direktion des Handelsregisters
Beglaubigung der gesetzlichen
Nachverfolgung der Meldung der Direktion des Handelsregisters zur Unternehmensgründung an das Finanzamt
Ausstellung des Signaturrundschreibens
Wechsel zum elektronischen Format/E-TUYS-System für bestimmte Dokumente
Joint Ventures
Keine spezifischen Rechtsvorschriften für Joint Ventures. Sie unterliegen den für die jeweilige Gesellschaftsform geltenden Gesetzen. Aktionärsvereinbarungen sind notwendig.
Keine Beschränkung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Aktionäre und Vorstand.
Verbindungsbüro
Einfach und schnelle Registrierung
Keine kommerzielle Tätigkeit
Nur für Werbung, Kontakt, Kommunikation und ähnliche Tätigkeiten.
Beantragen einer Arbeitgenehmigung
Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung
Erwerb von Eigentum und Staatsbürgerschaft
Investitionszonen
Förderungen
Corporate Finance
Unternehmen kaufen/verkaufen in der Türkei
Management Buy In in der Türkei
Management Buy Out in der Türkei
M&A
Bewetrung von Unternehmen
Due Diligence
Rechtsgebiete
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Immobillienrecht
Patentrecht
Arbeitsrecht
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